Aldi Süd verliert Prozess wegen täuschender Rabattpreise vor Gericht
Aldi Süd unterliegt in Prozess wegen irreführender Rabattpreise
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Supermarktkette Aldi Süd Kunden durch gefälschte empfohlene Preise getäuscht hat. Verbraucherschützer hatten die Klage eingereicht und argumentiert, die Praxis verstoße gegen geltende Preisangabenverordnungen.
Das Gericht befand Aldi Süd der Verletzung der Preisangabenverordnung von 2022 für schuldig. Der Händler hatte Produkte mit durchgestrichenen Preisen beworben, um Rabatte vorzutäuschen, ohne jedoch den tatsächlichen niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage auszuweisen. Dadurch wurden Kund:innen in dem Glauben gelassen, sie würden ein besseres Angebot erhalten, als es tatsächlich der Fall war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Aldi Süd vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen kann. Sollte der Fall weiterverfolgt werden, könnte dies eine breitere Debatte über Einzelhandelspreise auslösen und zu strengeren gesetzlichen Regelungen führen. Die Entscheidung reiht sich in ähnliche Verfahren gegen Lidl ein und zeigt, dass Discounter wiederholt wegen intransparenter Preispraktiken in der Kritik stehen.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit transparenter Preisgestaltung im Handel. Händler müssen nun sicherstellen, dass ihre Rabattangaben gesetzeskonform sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Kundschaft zu wahren. Verbraucher:innen profitieren künftig von einem stärkeren Schutz vor irreführender Werbung.






