Anwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Verena Kerth per Eilantrag

Anwalt stoppt heimliche Videoaufnahmen von Verena Kerth per Eilantrag
Der Anwalt Constantin Martinsdorf hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um die Ausstrahlung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen mit der TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth zu unterbinden. Im Mittelpunkt des Falls stehen Verstöße gegen den Persönlichkeitsschutz, nachdem das Material in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher auf 3sat Mediathek aufgetaucht war. Martinsdorf, ein Spezialist für Medien- und Urheberrecht, handelt schnell, um die Rechte seiner Mandantin zu wahren.
Der Streit eskalierte, als private Videoaufnahmen von Kerth ohne ihre Zustimmung in die Arte Mediathek eingebunden wurden. Martinsdorf beantragte beim Landgericht Köln eine Eilentscheidung mit der Begründung, die Ausstrahlung verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Diese umfassen den Schutz der Privatsphäre, den guten Ruf sowie die Kontrolle über das eigene Bild in den Medien.
Die Verfügung verbietet die weitere Verbreitung der umstrittenen Aufnahmen. Der Fall Kerth unterstreicht, wie entscheidend schnelles juristisches Handeln bei Verletzungen der Privatsphäre ist. Gerichte halten weiterhin enge Fristen für medienrechtliche Eilverfahren ein.

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