Apotheker klagen gegen Beitragsbescheide: 44.000 Euro in der Schwebe
Elias LehmannApotheker klagen gegen Beitragsbescheide: 44.000 Euro in der Schwebe
Achtzehn Klagen wurden gegen die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) wegen Beitragsbescheiden eingereicht. Im Mittelpunkt der Streitigkeiten steht ein Gerichtsurteil, das die Mitglieder als rechtlich fehlerhaft ansehen. Bisher beläuft sich die strittige Gesamtsumme auf 44.000 Euro.
Die rechtliche Auseinandersetzung folgt einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Standards der Industrie- und Handelskammern (IHK) auf die Kammern der Heilberufe übertrug. Dieser Präzedenzfall, der ursprünglich im benachbarten Bezirk Nordrhein geschaffen wurde, stößt nun bei Apothekern auf Widerstand.
Sowohl die AKWL als auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) halten die Auslegung des Gerichts für falsch. Die AKNR strebt nun eine Aufhebung des Urteils an und will das Recht auf Berufung durchsetzen – ein Schritt, der auch die Verfahren der AKWL betreffen würde.
Die Zahl der Kläger könnte weiter steigen, wodurch sich die Forderungen auf etwa 66.000 Euro erhöhen könnten. AKWL-Präsident Cromberg warnte, dass die Argumentation des Gerichts, falls sie Bestand hätte, die Entscheidungshoheit einer Kammer in Haushalts- und Finanzfragen untergraben könnte. Zudem betonte er, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Industrie- und Handelskammern nicht mit denen der Heilberufskammern vergleichbar seien.
Das Ergebnis dieser Klagen könnte weitreichende Folgen für die Regulierung berufsständischer Kammern haben. Derweil bleibt der Berufungsantrag der AKNR noch ausstehend, während die AKWL weiterhin unter rechtlichem Druck steht. Die derzeit strittige Summe liegt bei 44.000 Euro, könnte aber steigen, sobald sich weitere Mitglieder der Klage anschließen.






