BGH-Urteil kippt jahrzehntealten Streit um die Hofnachfolge und Pflichtteilsansprüche
BGH-Urteil kippt jahrzehntealten Streit um die Hofnachfolge und Pflichtteilsansprüche
Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Hofnachfolge hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ein vorläufiges Ende gefunden. Das Gericht hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf und entschied, dass ein Landwirt trotz einer zuvor angenommenen Abfindung für seinen Pflichtteil weiterhin Anspruch auf seinen Status als rechtmäßiger Hoferbe erheben kann.
Der Fall begann nach dem Tod der Mutter des Klägers, die ihn und seinen Vater als gleichberechtigte Erben des Hofes hinterließ. Im Grundbuch war das Anwesen jedoch nicht als Hof im Sinne des Höferechts eingetragen. Der Vater heiratete später erneut und errichtete mit seiner zweiten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten, ohne einen Schlusserben zu benennen.
Nach dem Tod des Vaters erhielt der Kläger von seiner Stiefmutter fast 160.000 Euro als Abfindung für seinen Pflichtteil. Später beantragte er gerichtlich die Feststellung, dass der Hof bereits zum Zeitpunkt des Todes seiner Mutter als Ehegattenhof nach dem Höferecht hätte anerkannt werden müssen. Dies hätte ihn als rechtmäßigen Hoferben nach dem Tod seines Vaters bestätigt.
Das Landwirtschaftsgericht wies seinen Antrag zunächst ab und begründete dies damit, dass die Annahme der Abfindung seinen Anspruch auf die Hoferbfolge ausschließe. Der BGH sah dies jedoch anders: Der Kläger habe ein berechtigtes rechtliches Interesse daran, seine Stellung als Hoferbe klären zu lassen.
Zudem war die Stiefmutter im Grundbuch als Miteigentümerin eines Teils der Hofparzellen eingetragen; nach ihrem Tod erbten ihre Neffen ihren Anteil. Die BGH-Entscheidung ebnet nun den Weg für eine weitere rechtliche Klärung der Hofnachfolge.
Das Urteil bedeutet, dass der Kläger seinen Anspruch auf Anerkennung als Hoferbe weiterverfolgen kann. Der Fall zeigt, wie komplex die Regelungen zur Hofnachfolge sind – insbesondere dann, wenn Grundbucheintragungen und Testamente mit den gesetzlichen Erbfolgeregeln kollidieren. Die endgültige Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Hof in der ursprünglichen Familienlinie bleibt oder an andere Erben übergeht.
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