18 March 2026, 00:14

Bistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit neuen gGmbHs bis 2027

Übersicht der Mary Ward Catholic Secondary School mit Glaswänden, einem beleuchteten Bogen, einem Banner, einem Baum auf der rechten Seite und einem klaren blauen Himmel.

Bistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit neuen gGmbHs bis 2027

Das Bistum Münster reformiert die Unterstützung seiner 660 Kindertageseinrichtungen. Bis 2027 sollen drei neue regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) die finanziellen und administrativen Aufgaben übernehmen. Ziel der Umstrukturierung ist es, die langfristige Finanzierung zu sichern und die örtlichen Kirchengemeinden zu entlasten.

Der Diözesanadministrator Antonius Hamers bezeichnete die Reform als unvermeidbar. Er verwies auf die Landesförderrichtlinien und kritisierte die Unterfinanzierung des Betreuungssystems in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des KibiZ-Gesetzes.

Bis September 2026 werden drei regionale gGmbHs gegründet: eine für den Niederrhein, eine für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine dritte für die Stadt Münster zusammen mit den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Eine zentrale Holdinggesellschaft soll die Steuerung übernehmen, um flexibler auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen reagieren zu können.

Jede Pfarrei muss dem Wechsel in das neue System zustimmen. Lehnt eine Gemeinde die Umstellung ab, gilt eine Übergangsregelung. Die Kirchengemeinden bleiben zwar eng mit ihren Kitas verbunden, sind aber nicht mehr für die tägliche Verwaltung zuständig.

Aktuell arbeiten rund 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 weitere Mitarbeiter in den Einrichtungen. Das Bistum hat für 2026 insgesamt 39,5 Millionen Euro für die Umstellung bereitgestellt. Vor der Einführung der neuen Struktur werden mit den Verantwortlichen vor Ort rechtliche, finanzielle und personelle Details geklärt.

Bisher wurde keine der 664 katholischen Kitas im Bistum in die geplanten gGmbHs überführt. Die Holdinggesellschaft soll zum 1. August 2026 ihre Arbeit aufnehmen, die regionalen Gesellschaften folgen bis zum 30. September.

Das neue System verlagert administrative Aufgaben von den Pfarreien weg, bindet diese aber weiterhin ein. Das Bistum erhofft sich dadurch mehr finanzielle Stabilität und Anpassungsfähigkeit. Die Umsetzung hängt von den lokalen Zustimmungen sowie den laufenden Gesprächen mit Mitarbeitern und Gemeinden ab.

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