Bruch in Solingen: BfS und ABI beenden ihre Fraktionsgemeinschaft
Die gemeinsame Fraktionsgemeinschaft zwischen der Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) und der Alternativen Bürgerinitiative Solingen (ABI) wird zum Jahresende aufgelöst. Die Entscheidung folgt auf tiefe Meinungsverschiedenheiten, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machten. Beide Seiten nannten grundlegende Unterschiede in der politischen Ausrichtung sowie persönliche Spannungen als Hauptgründe für die Trennung.
Die BfS war mit einem klaren Ziel in die letzten Kommunalwahlen gegangen: die Interessen aller Solinger Bürgerinnen und Bürger so wirksam wie möglich zu vertreten. Im Laufe der Zeit kam es jedoch zu zunehmenden Konflikten zwischen der Gruppe und ihren ABI-Partnern. Der BfS-Vorstand gelangte zu der Einschätzung, dass diese Differenzen – sowohl persönlicher als auch politischer Natur – eine sinnvolle Zusammenarbeit in Zukunft ausschlossen.
Nach der Bekanntgabe der Trennung beantragte die BfS die umgehende Bildung einer neuen Ratsfraktion. Ab dem 1. Januar 2024 wird sie unter dem Namen Bürgergemeinschaft für Solingen eigenständig agieren und besteht dann aus Martin Bender und Jan Michael Lange. Durch die Auflösung verliert die BfS bestimmte Fraktionsrechte, da ihre kleinere Größe ihren Einfluss im Rat verringert.
Trotz des Rückschlags betonte die Organisation, dass ihre Grundsätze und ihre Integrität nicht verhandelbar seien. Man weigere sich, diese Werte für finanzielle Vorteile oder politische Machtgewinne aufzugeben. Gleichzeitig bekräftigte die BfS ihr Engagement für das Gemeinwohl Solingens und zeigte sich offen für die Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Kräften in der Kommunalpolitik.
Die formale Trennung tritt zum 31. Dezember in Kraft, um die notwendigen organisatorischen Änderungen vorzunehmen. Die BfS wird ihre Arbeit mit eingeschränkten Fraktionsrechten fortsetzen, bleibt aber ihrem Auftrag treu, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Künftige Kooperationen mit anderen politischen Gruppen seien möglich – vorausgesetzt, sie stünden im Einklang mit den Kernwerten der Organisation.






