Bundeskartellamt bremst Remondis: Strengere Regeln für Marktführer der Abfallbranche

Kartellamt verschärft Kontrolle über Müllriese Remondis - Bundeskartellamt bremst Remondis: Strengere Regeln für Marktführer der Abfallbranche
Bundeskartellamt verhängt schärfere Kontrollen über Remondis
Das Bundeskartellamt hat gegen Remondis, den größten Entsorgungsdienstleister Deutschlands, strengere Auflagen verhängt. Der Schritt folgt einer Sektoruntersuchung, die ergab, dass das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat. Künftig muss das Unternehmen die Behörde vor jeder geplanten Übernahme im Bereich der Abfallentsorgung und Glasverarbeitung informieren.
Die Entscheidung des Kartellamts basiert auf einer Branchenprüfung aus dem Jahr 2023. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass Remondis, das zur Rethmann-Gruppe gehört, durch wiederholte Übernahmen zu mächtig geworden sei. Seit 2016 hat sich der Umsatz des Unternehmens mehr als verdoppelt – von 6,1 Milliarden Euro auf 13,2 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Remondis ist in den Bereichen Abfallentsorgung, Recyclinganlagen, Kraftwerke und Entsorgungsdienstleistungen tätig. Das Kartellamt hob die bisherige Umsatzgrenze für die Fusionskontrolle auf, sodass es künftig weitere Zusammenschlüsse blockieren kann, falls erforderlich. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, betonte, dass kleinere regionale Unternehmen entscheidend seien, um den Wettbewerb auf lokalen Märkten zu erhalten.
Das Unternehmen wies die Feststellungen des Kartellamts zurück. Remondis argumentiert, es stehe in starker Konkurrenz zu kommunalen Betrieben, und kündigte an, gegen den Beschluss Berufung einzulegen. Eine Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gilt als wahrscheinlich.
Nach den neuen Vorschriften muss die Rethmann-Gruppe das Kartellamt in den nächsten drei Jahren über alle geplanten Übernahmen in den Bereichen Abfallentsorgung und Glasverarbeitung unterrichten.
Das Urteil markiert einen deutlichen Wandel in der Expansionspolitik von Remondis. Das Unternehmen muss künftig vor dem Kauf von Konkurrenten in Schlüsselsektoren die Genehmigung einholen. Scheitert die Berufung, bleiben die Auflagen mindestens bis 2027 in Kraft.

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