Bundeswehrsoldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Lara LangBundeswehrsoldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Ein 38-jähriger Unteroffizier aus Munster ist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil er während eines Einsatzes in Litauen antisemitische Äußerungen getätigt hatte. Der vor dem Amtsgericht Soltau verhandelte Fall geht auf schwere Vorwürfe gegen Bundeswehrsoldaten während einer NATO-Mission im Juni 2021 zurück. Die betroffene Einheit war später nach Deutschland zurückbeordert worden, nachdem Berichte über rechtsextremes Verhalten und Diskriminierung bekannt geworden waren.
Die Vorwürfe waren erstmals Mitte 2021 aufgetaucht, als Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 beschuldigt wurden, ein Geburtstagslied für Adolf Hitler gesungen, antisemitische Kommentare abgegeben und eine Kollegin schlecht behandelt zu haben. Die Bundeswehr leitete zunächst Ermittlungen gegen zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Mannschaftsdienstgrade ein.
Vor Gericht gestand der Angeklagte zwar, eine antisemitische Bemerkung gemacht zu haben, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben – eine Darstellung, die Zeugen widersprachen. Richter Tore Larsen wies die Argumentation zurück, die Äußerung falle unter die Meinungsfreiheit oder sei als schwarzer Humor gemeint gewesen. Stattdessen urteilte er, es handele sich um eine klare Volksverhetzung.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 6.000 Euro, zuzüglich Gerichtskosten. Unterdessen teilte die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg mit, dass keine weiteren zivilrechtlichen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen anhängig seien. Die Bundeswehr äußerte sich nicht zu möglichen internen Disziplinarverfahren.
Die Reporterin Anja Trappe, die über kommunale Themen in Soltau, Arbeitsfragen und Nachhaltigkeit berichtet, begleitete den Prozess im Rahmen ihrer lokalen Berichterstattung.
Mit dem Urteil sind die zivilrechtlichen Verfahren gegen den Hauptfeldwebel abgeschlossen. Die interne Überprüfung der Bundeswehr bleibt jedoch ungelöst, ohne dass es bisher eine öffentliche Stellungnahme zu möglichen disziplinarischen Konsequenzen gibt. Der Fall wirft weiterhin Fragen nach extremistischem Gedankengut in den Reihen der Armee auf.






