Caritas Bocholt beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung – alle Einrichtungen bleiben geöffnet

Caritas Bocholt beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung – alle Einrichtungen bleiben geöffnet
Die Caritas Bocholt hat beim Amtsgericht Münster ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren nach der Insolvenzordnung beantragt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund steigender Kosten und veralteter Fördersätze, mit denen der gemeinnützige Träger zu kämpfen hat. Trotz der finanziellen Belastung bleiben alle Einrichtungen während des Verfahrens geöffnet.
Die Organisation, die sich in den Bereichen Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienberatung engagiert, steht seit Langem unter wachsendem finanziellen Druck. Veraltete Erstattungssätze und steigende Ausgaben haben dazu geführt, dass der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg sieht in der Eigenverwaltung den besten Weg, um die Zukunft des Trägers zu sichern.
Das Insolvenzverfahren ermöglicht es der Caritas Bocholt, unter gerichtlicher Aufsicht eine Restrukturierung vorzunehmen. Die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert, und der Betrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Ziel ist es, langfristige Finanzierungslösungen zu finden, um weitere wirtschaftliche Engpässe zu vermeiden.

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