Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren für langfristige Zukunftssicherung

Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren für langfristige Zukunftssicherung
Die Caritas Bocholt hat beim Amtsgericht Münster ein vorläufiges Schutzschirmverfahren zur Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht gab dem Antrag statt und ermöglicht der Organisation so eine Umstrukturierung unter rechtlichem Schutz. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bezeichnete den Schritt als notwendige Maßnahme, um den Fortbestand der karitativen Arbeit langfristig zu sichern.
Die Insolvenzverfahren werden den laufenden Betrieb nicht beeinträchtigen. Alle 23 Einrichtungen – darunter Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienberatung – arbeiten wie gewohnt weiter. Auch die Gehälter der 904 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate durch Insolvenzgeld abgesichert.
Mit der gerichtlichen Zustimmung erhält die Caritas Bocholt die Möglichkeit, sich unter rechtlicher Aufsicht der Arbeitsagentur neu aufzustellen. Die Löhne bleiben gesichert, und die Einrichtungen führen ihre Arbeit ohne Unterbrechung fort. Über die langfristige Zukunft der Organisation wird am Ende des Verfahrens entschieden.

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