Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Naturalisierung in Deutschland nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, ist mit seiner Klage auf Einbürgerung gescheitert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Reisepass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 18. Dezember 2025, dass der Pass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungsanträgen bleibt. Ohne einen solchen werden alternative Dokumente nur unter strengen Auflagen akzeptiert.

Im konkreten Fall ging es um einen 31-jährigen syrischen Antragsteller, geboren 1994, dessen Einbürgerungsgesuch von den Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) abgelehnt worden war. Die Beamten bestanden darauf, dass er einen Pass vorlege, um seine Identität zu bestätigen – doch er lehnte es ab, einen zu beantragen.

Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätsprüfungen bei der deutschen Einbürgerung. Wer die Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss entweder einen Pass vorweisen oder nachweisen, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um einen zu erhalten. Alternative Dokumente kommen nur infrage, wenn die Behörden überzeugt sind, dass dem Antragsteller keine andere Option bleibt.