EU verschärft Überweisungsregeln: Betrugsschutz durch Empfängerprüfung ab Oktober
Ella BeckerEU verschärft Überweisungsregeln: Betrugsschutz durch Empfängerprüfung ab Oktober
Neue EU-Regel soll Betrug bei Überweisungen eindämmen – Empfängerdaten werden strenger geprüft
Ab dem 9. Oktober müssen Banken vor der Ausführung von Euro-Überweisungen den Namen des Empfängers oder Unternehmens überprüfen. Mit dem sogenannten Verification-of-Payee-System (VoP) sollen fast alle Transaktionen abgedeckt werden – einschließlich Sofortzahlungen.
Laut der neuen Verordnung vergleichen Banken den Namen des Empfängers mit der IBAN, bevor sie das Geld freigeben. Stimmen beide Angaben überein, wird die Überweisung wie gewohnt abgewickelt. Bei geringfügigen Abweichungen wird der Zahler aufgefordert, den tatsächlichen Kontonamen zu bestätigen, bevor er entscheidet, ob er das Geld senden möchte.
Ergibt die Prüfung Unstimmigkeiten oder lässt sich der Empfänger nicht verifizieren, erscheint eine Warnung. In diesem Fall muss der Zahler selbst entscheiden, ob er die Transaktion durchführen will. Ignoriert er die Warnung und führt die Überweisung trotzdem aus, haftet er künftig persönlich für etwaige Verluste – es sei denn, die Bank hat ausdrücklich eine Übereinstimmung bestätigt.
Die Regelung gilt für Euro-Überweisungen innerhalb der EU, wobei die Namensprüfung bei grenzüberschreitenden Zahlungen weiterhin freiwillig bleibt. Betrüger locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails, fingierten Jobangeboten oder anderen Täuschungsmanövern dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Banken erstatten Verluste nur dann, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Mitschuld an dem Betrug tragen.
Ab Oktober 2025 müssen alle Finanzinstitute zudem Echtzeit-Überweisungen anbieten. Die meisten werden voraussichtlich zusätzliche Gebühren für diesen Service erheben.
Das VoP-System verlagert mehr Verantwortung auf die Kunden bei der Überprüfung von Zahlungen. Banken übernehmen nur dann die Haftung für Betrugsfälle, wenn der Zahler sorgfältig gehandelt hat und der Fehler nicht bei ihm lag. Die Änderungen erfolgen im Zuge der verpflichtenden Einführung von Sofortzahlungen, die für Nutzer mit möglichen Zusatzkosten verbunden sein könnten.






