Gütersloh: Bürgermeister legt Widerspruch gegen umstrittene Erschließungsbeiträge ein

Gütersloh: Bürgermeister legt Widerspruch gegen umstrittene Erschließungsbeiträge ein
Die Stadtverwaltung Gütersloh hat offiziell einen Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Immobilien (APBI) zu den Erschließungsbeiträgen für die Fritz-Blank-Straße und angrenzende Straßen angefochten. Der Ausschuss hatte den Vorschlag der Verwaltung in einer Pattsituation abgelehnt, woraufhin Bürgermeister Matthias Trepper Widerspruch einlegte.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Hauptstraße und mehrere Nebenstraßen für Abrechnungszwecke als eine Einheit zu behandeln. Mit dieser Methode sollten die Kosten für den Straßenausbau gerecht auf die Anwohner verteilt werden. Doch der APBI lehnte den Antrag ab, was zu Treppers formellem Einspruch und einer vorläufigen Blockade des Beschlusses führte.
Albrecht Pförtner, Leiter des Bauamts, hatte bereits in einer APBI-Sitzung Bedenken gegen die Abrechnungsmethode geäußert. Die Stadt wirft dem Ausschuss nun vor, mit seiner Entscheidung gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte zudem, dass die einheitliche Abrechnungsmethode rechtlich vorgeschrieben sei – gestützt auf ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.
Der APBI muss sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen und über die Erschließungsbeiträge entscheiden. Hält der Ausschuss an seiner Position fest, hat der Gütersloher Stadtrat das letzte Wort. Bis dahin blockiert Treppers Widerspruch den Beschluss vorläufig. Wird der Einspruch nicht anerkannt, bleibt die ursprüngliche APBI-Entscheidung bestehen, ohne dass der Widerspruch des Bürgermeisters rechtliche Wirkung entfaltet.