Klimaproteste am Flughafen Köln/Bonn: Sechs Aktivist:innen vor Gericht
Sechs Klimaaktivist:innen müssen sich nun wegen zweier getrennter Proteste am Flughafen Köln/Bonn vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs erhoben. Die Vorfälle führten zu Flugausfällen und verursachten erhebliche finanzielle Schäden.
Beim ersten Protest am 24. Juli 2024 klebten sich fünf Aktivist:innen laut Vorwurf auf eine Startbahn fest. Der Flugbetrieb musste für drei Stunden eingestellt werden, was zu Verspätungen und Streichungen führte. Die Behörden stellten den Beteiligten anschließend Rechnungen in Höhe von jeweils etwa 4.100 Euro für die verursachten Behinderungen aus.
Am 15. August blockierten zwei weitere Protestierende eine Zufahrtsstraße in der Nähe einer Startbahn, wodurch der Flugverkehr für rund eine Stunde zum Erliegen kam. Den beiden drohen nun Kosten in Höhe von knapp 3.250 Euro pro Person.
Der Flughafen beziffert die vorläufigen Schäden beider Vorfälle auf rund 125.000 Euro. Die betroffene Fluggesellschaft Eurowings kündigte ebenfalls an, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die vorläufige Schadensberechnung des Unternehmens beläuft sich auf fast 284.000 Euro.
Ob es zu einem offiziellen Verfahren kommt, ist noch nicht entschieden. Ein Prozesstermin steht bisher nicht fest. Die Flughafenbetreiber behalten sich vor, weitere Forderungen gegen die Aktivist:innen zu stellen. Sollten diese für haftbar erklärt werden, könnten zusätzliche finanzielle Strafen auf sie zukommen. Die endgültige Entscheidung hängt von der Prüfung der Beweise und der Schadenshöhe durch das Gericht ab.






