Krischer lobt und kritisiert das neue Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung
Elias LehmannKrischer lobt und kritisiert das neue Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat Stellung zum Entwurf des Infrastruktur-Beschleunigungsgesetzes der Bundesregierung bezogen. Zwar erkennt er einige positive Ansätze an, äußert jedoch auch Bedenken hinsichtlich möglicher Einschränkungen der Öffentlichkeits- und Umweltbeteiligung. Der Grünen-Politiker sieht in den geplanten Änderungen sowohl Fortschritte als auch Risiken.
Krischer begrüßte mehrere Aspekte des neuen Gesetzes. So lobte er die Streichung eines zusätzlichen raumplanerischen Schrittes bei Schienenprojekten, den er als überflüssige Doppelung bezeichnete. Zudem befürwortete er, dass Radwege künftig standardmäßig bei Neu- und Ersatzbauten von Straßenbrücken vorgesehen werden sollen.
Der Minister hob Fortschritte bei der Digitalisierung und schnelleren Genehmigungsverfahren hervor. Gleichzeitig kritisierte er, dass der Entwurf die Mitwirkungsrechte von Umweltverbänden und Bürgern bei Infrastrukturvorhaben einschränken könnte.
Laut Krischer liegen Verzögerungen bei Projekten nur selten an Umweltauflagen oder Bürgerbeteiligung. Stattdessen nannte er unterbesetzte Behörden und Finanzierungslücken als eigentliche Flaschenhälse. Die Bundesregierung hat bisher jedoch keine konkreten Maßnahmen vorgelegt, um die Kritik von Umweltorganisationen zu entschärfen. Stattdessen griff sie Beschleunigungselemente aus dem Koalitionsvertrag von 2025 auf – etwa die Abschaffung der automatischen Aussetzung von Vorhaben bei Klagen nach Umweltrecht.
Ziel des überarbeiteten Gesetzesentwurfs ist es, Infrastrukturprojekte durch den Abbau rechtlicher Hürden zu beschleunigen. Krischers Äußerungen spiegeln eine ambivalente Haltung wider: Er unterstützt Effizienzgewinne, warnt aber vor einer Schwächung der öffentlichen Teilhabe. Während die Regierung darauf setzt, Klagen als Bremsfaktor einzudämmen, befürchten Kritiker, dass damit Umwelt- und Bürgerinteressen an den Rand gedrängt werden könnten.






