07 March 2026, 16:02

Luxus-Sportwagen nach illegalem Rennen auf der A1 in Köln beschlagnahmt

Ein Sportwagen mit Text und Zahlen, der an den 24 Stunden von Le Mans teilnimmt, fährt auf einer Rennstrecke mit Gras an beiden Seiten und einem Zaun im Hintergrund.

Luxus-Sportwagen nach illegalem Rennen auf der A1 in Köln beschlagnahmt

Die Kölner Polizei hat zwei Luxus-Sportwagen nach einer mutmaßlich illegalen Straßenrennen auf der Autobahn A1 beschlagnahmt. Bei dem Vorfall waren ein blauer Rolls-Royce Dawn und ein oranger Lamborghini beteiligt, die beide in der Nähe des Lövenicher Tunnels aggressiv gefahren wurden. Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf illegales Straßenrennen und Nötigung im Straßenverkehr.

Der Vorfall begann, als ein Autofahrer meldete, von den beiden Fahrzeugen belästigt worden zu sein, noch bevor er die Leverkusener Brücke erreichte. Augenzeugen zufolge blendeten die Fahrer wiederholt mit Fernlicht und nutzten blaue und rote Blinklichter, um ein Einsatzfahrzeug vorzutäuschen. Nachdem der Autofahrer auf die mittlere Spur gewechselt hatte, beschleunigten beide Wagen abrupt und überholten mehrere Fahrzeuge.

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Die Polizei stoppte die Fahrer in der Nähe des Lövenicher Tunnels und identifizierte sie als einen 37-jährigen Franzosen und einen 47-jährigen Kanadier. Die Beamten beschlagnahmten ihre internationalen Mobiltelefone und eine Kamera. Die sichergestellten Fahrzeuge – ein Rolls-Royce Dawn und ein Lamborghini – wurden zur weiteren Untersuchung gebracht.

Die Ermittlungen dauern an. Die Behörden rufen Zeugen auf, sich bei der Verkehrsabteilung 4 der Kölner Polizei zu melden. Medienanfragen können an die Pressestelle des Kölner Polizeipräsidiums gerichtet werden.

Nach deutschem Recht werden illegale Straßenrennen streng bestraft. Verurteilte Fahrer müssen mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldbußen rechnen. Gefährden sie dabei Menschenleben oder Sachwerte im Wert von über 750 Euro, erhöht sich die Strafe auf bis zu fünf Jahre; bei Todesfolgen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren. Das Gesetz gilt unabhängig von der Nationalität der Fahrer.

Quelle