29 April 2026, 22:04

Mann aus Bielefeld mit gefährlichem Müll im Tunnel angehalten – jetzt droht Anklage wegen Umweltverstößen

Schilder am Straßenrand mit der Aufschrift "Meldung von Illegaler Müllentsorgung und Verschmutzung" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Mann aus Bielefeld mit gefährlichem Müll im Tunnel angehalten – jetzt droht Anklage wegen Umweltverstößen

Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist angeklagt worden, nachdem Behörden ihn im Ostwestfalendamm-Tunnel mit einem überladenen Anhänger gestoppt hatten. Das Fahrzeug transportierte nicht genehmigten Abfall, darunter auch gefährliche Stoffe. Spätere Ermittlungen deckten mehrfachen Verstöße gegen Umwelt- und Steuerrecht auf.

Der Vorfall begann, als die Polizei bemerkte, dass ein Anhänger etwa 2,2 Meter über das Fahrzeug des Mannes hinausragte. Darin fanden die Beamten alte Haushaltsgeräte, Aluminiumschrott und Stahlabfälle, die sowohl auf der Ladefläche als auch im Inneren des Autos verstreut waren. Später wurde ein zweiter Anhänger entdeckt, der ebenfalls dem Fahrer gehörte und mit weiterem Müll beladen war.

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Die Behörden identifizierten in dem verlassenen Pferdeanhänger gefährliche Abfälle, darunter Fässer mit Altölresten und Autokühler mit Rückständen von Kühlmittel. Das städtische Ordnungsamt veranlasste, dass der Abfall zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht und dort fachgerecht entsorgt wurde.

Weitere Kontrollen ergaben, dass dem Mann die erforderlichen Genehmigungen für das Sammeln und den Umgang mit Metallschrott und gefährlichen Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fehlten. Er soll etwa 20 bezahlte Entsorgungsaufträge ohne die nötige Erlaubnis durchgeführt haben. Zudem bestand der Verdacht, dass er für ein 2021 angemeldetes Gewerbe notwendige Abgaben nicht entrichtet hatte.

Der Bielefelder Zoll wurde eingeschaltet, um mögliche Steuerhinterziehung und andere Steuerdelikte zu untersuchen.

Dem Fahrer drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Umweltverstöße, Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Steuerdelikte. Der Fall wurde an die zuständigen Behörden zur weiteren rechtlichen Verfolgung übergeben. Die fachgerechte Entsorgung des beschlagnahmten Abfalls wurde von der Stadt organisiert.

Quelle