Neue EU-Ökodesign-Verordnung: Strengere Regeln für nachhaltige Produkte ab Juli 2024
Elias LehmannNeue EU-Ökodesign-Verordnung: Strengere Regeln für nachhaltige Produkte ab Juli 2024
Am 18. Juli trat eine neue EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft, die strengere Vorgaben für die Nachhaltigkeit von Produkten festlegt. Das Gesetz soll Waren langlebiger, leichter reparierbar und einfacher recycelbar machen. Damit unterstützt es die umfassenderen Bestrebungen der EU für eine Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Green Deals.
Die Verordnung schafft einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung von Produkten, die weniger Ressourcen verbrauchen und länger halten. Viele Erzeugnisse müssen künftig einen Mindestanteil an recycelten Materialien enthalten. Dieser Schritt folgt dem EU-Green-Deal, der bis 2050 Klimaneutralität und bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent anstrebt.
Am InCamS@BI-Projekt der Hochschule Bielefeld (HSBI) wird bereits erforscht, wie Kunststoffe nachhaltiger genutzt werden können. Zwei aktuelle Masterarbeiten zeigen die Herausforderungen auf, vor denen Unternehmen stehen: Micha Steiner fand in seiner Arbeit heraus, dass Betriebe mit unklaren Produktanforderungen der neuen Regeln kämpfen. Kristin Maoro untersuchte hingegen, wie Firmen die Gestaltung von Nachhaltigkeitsgesetzen mitprägen können, um sie besser an ihre Abläufe anzupassen.
Der Green Deal hat eine Welle neuer Nachhaltigkeitsvorschriften ausgelöst, doch manche Unternehmen tun sich schwer mit deren Umsetzung. Die Ökodesign-Verordnung ist einer der jüngsten Schritte in Richtung grünerer Produktion und nachhaltigeren Konsums.
Die neuen Bestimmungen zwingen Unternehmen, ihre Design- und Produktionsprozesse zu überdenken. Produkte müssen nun höhere Standards in puncto Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit erfüllen. Diese Umstellung ist Teil des langfristigen EU-Plans, Abfall zu reduzieren und die Emissionen auf dem gesamten Kontinent zu senken.






