08 May 2026, 20:04

Neues Cannabisgesetz in Deutschland: Was sich seit April 2024 ändert

Plakat mit Text, der besagt, dass die Staaten jährlich über 3,6 Milliarden Dollar in die Durchsetzung von Marihuanagesetzen verschwenden, illustriert durch einen Mülltonnen, der mit Geldscheinen überquillt.

Neues Cannabisgesetz in Deutschland: Was sich seit April 2024 ändert

Deutschland hat mit dem Cannabisgesetz neue Regeln für den Umgang mit Cannabis eingeführt, die am 1. April 2024 in Kraft getreten sind. Das Gesetz erlaubt den begrenzten Besitz, den privaten Anbau sowie die regulierte Abgabe über Anbauvereine. Zudem bereiten die Behörden ein Modellprojekt für kontrollierte kommerzielle Verkäufe in Frankfurt vor, das noch der Bundeszustimmung bedarf.

Der Bundestag verabschiedete das Cannabisgesetz (CanG) am 23. Februar 2024; zentrale Bestimmungen traten drei Monate später in Kraft. Seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im privaten Raum legal besitzen. Auch der private Anbau ist nun gestattet – mit einer Obergrenze von drei Pflanzen pro Person.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nicht-kommerzielle Anbauvereine mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Mitglieder ab 21 Jahren können monatlich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erhalten. Der Konsum bleibt jedoch in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und anderen Schutzbereichen verboten. Zudem ist der Cannabisgebrauch in Gegenwart von Minderjährigen untersagt.

Im Straßenverkehr gilt nun ein strenger Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Darüber hinaus übertrug die Cannabis-Wissenschaftsverantwortungsverordnung, die am 17. Dezember 2024 in Kraft trat, dem Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung die Aufsicht über die Forschung zu Freizeitcannabis.

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Die neuen Regelungen stellen einen grundlegenden Wandel in der deutschen Cannabispolitik dar. Privater Konsum, begrenzter Eigenanbau und kontrollierte Abgabe sind nun unter bestimmten Bedingungen legal. Das geplante Frankfurter Pilotprojekt für kommerzielle Verkäufe könnte – bei Bundeszustimmung – den kontrollierten Zugang weiter erproben.

Quelle