NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten für Polizeiarbeit

Admin User
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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit mehreren Autos, die sich dahinter auf der Straße bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

NRW erlaubt KI-Training mit persönlichen Daten für Polizeiarbeit

Nordrhein-Westfalen hat sein Polizeigesetz aktualisiert, um die Nutzung persönlicher Daten für das Training von KI-Überwachungssystemen zu ermöglichen. Die Änderung erlaubt es den Behörden, Informationen von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen in Tools wie Gesichtserkennungssoftware einzuspeisen. Der Schritt folgt einem wachsenden Trend in Deutschland, wo andere Bundesländer ähnliche Maßnahmen prüfen oder bereits umsetzen.

Der Landtag verabschiedete die Novelle mit Unterstützung der schwarz-grünen Koalition aus CDU/CSU und Grünen. Nach den neuen Regelungen dürfen die Polizei nun persönliche Daten in kommerzielle KI-Systeme zur Überwachung einspeisen – darunter auch Angaben von Personen, die in Straftaten verwickelt sind, sei es als Verdächtige, Opfer oder Zeugen.

Die Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen stellt einen bedeutenden Schritt in der Nutzung von KI durch die deutsche Polizei dar. Persönliche Daten können nun zur Schulung von Systemen wie Gesichtserkennung verwendet werden, was eine breite Palette von Betroffenen umfasst. Da weitere Bundesländer nachziehen, entwickelt sich der rechtliche Rahmen für Überwachungstechnologie in Deutschland kontinuierlich weiter.