NRW reformiert Unterbringung psychisch Kranker für mehr öffentliche Sicherheit
Ella BeckerNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Verbrechen durch psychisch Kranke - NRW reformiert Unterbringung psychisch Kranker für mehr öffentliche Sicherheit
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit nach Gewalttaten durch psychisch kranke Personen verabschiedet. Die Reform zielt auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Behörden und Unterbringungseinrichtungen ab und erweitert gleichzeitig die Unterstützung für Patientinnen und Patienten in Bereichen wie Wohnraum und soziale Integration.
Das Gesetz räumt den Gerichten mehr Kontrolle über die Unterbringung und Entlassung psychisch erkrankter Personen ein. Künftig sind ausschließlich die Amtsgerichte für Entlassungsentscheidungen zuständig. Sie können in Ausnahmefällen auch die Notunterbringung um bis zu 24 Stunden verlängern und von Beginn der Unterbringung an Auflagen für Beurlaubungen erteilen.
Um künftige Risiken zu minimieren, schreibt die Neuregelung einen besseren Informationsaustausch zwischen psychiatrischen Kliniken, staatlichen Stellen und Unterbringungseinrichtungen vor. Die sozialen psychiatrischen Dienste müssen enger mit Polizei, Ausländerbehörden und Flüchtlingsunterkünften zusammenarbeiten.
Darüber hinaus führt das Gesetz in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens "kommunale psychiatrische Verbünde" ein. Diese sollen präventive Betreuung und Nachsorge für Patientinnen und Patienten stärken. Ein erweitertes Hilfsangebot – etwa bei Schulden oder Wohnungsfragen – soll die langfristige Stabilität verbessern.
Die Änderungen sollen Lücken im bisherigen System schließen, indem sie einen schnelleren und sicheren Informationsfluss gewährleisten. Die Gerichte übernehmen eine zentralere Rolle bei Unterbringungs- und Entlassungsentscheidungen. Gleichzeitig sollen die ausgebauten Unterstützungsnetzwerke Risiken verringern und die Perspektiven der Betroffenen nachhaltig verbessern.






