NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Leon FischerNRW-Richter können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, länger im Beruf zu bleiben. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es ihnen ermöglicht, ihre Amtszeit bis zum 69. Lebensjahr zu verlängern. Der Vorschlag wird nun im Landtag debattiert und zur Abstimmung vorgelegt.
Aktuell müssen Richter in der Region mit Erreichen eines festgelegten Alters in den Ruhestand treten. Nach dem neuen Plan könnten sie künftig selbst entscheiden, bis zu ihrem 69. Geburtstag auf der Richterbank zu bleiben. Die Initiative folgt internen Diskussionen der Landesregierung über die Personalplanung in der Justiz und den Erhalt von Erfahrung.
Der Gesetzentwurf hat mit der Zustimmung der Regierung die erste Hürde genommen. In den kommenden Wochen wird er offiziell dem Landtag vorgelegt. Sollte das Vorhaben verabschiedet werden, beträfe die Regelung nur diejenigen Richter, die freiwillig eine Verlängerung ihrer Berufslaufbahn wählen.
Offizielle Daten dazu, wie viele andere Bundesländer ähnliche Verlängerungen zulassen, liegen nicht vor. Nordrhein-Westfalen würde – falls das Gesetz in Kraft tritt – zu einer kleinen, aber wachsenden Gruppe gehören.
Ziel des Vorschlags ist es, Richtern mehr Flexibilität in ihrer Berufsplanung zu bieten. Bei einer Annahme könnten sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der über den Gesetzentwurf abstimmen wird.






