NRW-Verfassungsgericht lehnt Klagen von acht Großstädten zum Finanzausgleich ab

Gericht: NRW-Großstädte werden vom Land nicht benachteiligt - NRW-Verfassungsgericht lehnt Klagen von acht Großstädten zum Finanzausgleich ab
Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen weist Klagen von acht Großstädten ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat in einem Streit um den Finanzausgleich zugunsten des Landes entschieden und die Klagen von acht Großstädten abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die vom Land angewandte Methode zur Angleichung finanzieller Ungleichheiten rechtlich vertretbar sei. Die Entscheidung stößt bei kommunalen Spitzenverbänden auf geteilte Reaktionen.
Auslöser des Verfahrens war eine Verfassungsbeschwerde der acht kreisfreien Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal. Sie argumentierten, das bestehende System des Finanzausgleichs benachteilige sie unrechtmäßig im Vergleich zu kleineren Gemeinden. Ihre Klage stützte sich auf den Grundsatz, dass diese Differenzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verstoße.
Das Land rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass Großstädte über ein höheres Steueraufkommen verfügten als kleinere Kommunen. Das Gericht folgte dieser Argumentation und urteilte, das aktuelle System sei "objektiv gerechtfertigt" und verstoße nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Die Entscheidung steht im Einklang mit einer früheren Klage des Städtetags NRW, bei der es um Stellenwertausgleichszuweisungen für Duisburg, Dortmund und Gelsenkirchen ging.
Während der Städte- und Gemeindebund die Entscheidung begrüßte, wies er gleichzeitig auf die anhaltenden Herausforderungen durch knappe Haushaltsmittel für die Kommunen hin. Der Städtetag NRW zeigte sich hingegen enttäuscht und bezeichnete das Ergebnis trotz Anerkennung der rechtlichen Legitimität als ungerecht.
Das Urteil bestätigt, dass das Land Großstädte und kleinere Gemeinden im Finanzausgleich weiterhin unterschiedlich behandeln darf. Unter dem bestehenden System werden die Großstädte keine zusätzlichen Mittel erhalten. Kommunale Spitzenverbände stehen nun vor der Aufgabe, ihre Haushalte innerhalb des gegebenen Rahmens zu bewirtschaften.

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