NRW verlängert Aufenthalt von Asylsuchenden – Entlastung für Kommunen bis 2030

Admin User
2 Min.
Unterkünfte mit Säulen und Räumen, umgeben von einer Grasfläche.

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungslast - NRW verlängert Aufenthalt von Asylsuchenden – Entlastung für Kommunen bis 2030

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz verabschiedet, das den Aufenthalt von Asylsuchenden mit geringen Bleibeperspektiven verlängert. Ein Versuch der AfD, das Gesetz ohne Ausnahmen oder zeitliche Begrenzungen zu ändern, scheiterte. Die neue Regelung, die bis 2030 gelten soll, zielt darauf ab, die Kommunen zu entlasten. Das Gesetz ermöglicht es, dass Asylbewerber mit offensichtlich unbegründeten Anträgen oder solche, deren Aufenthaltstitel bereits als unzulässig abgelehnt wurden, bis zu 24 Monate in Landesunterkünften bleiben können. In bestimmten Fällen kann dieser Zeitraum auf 36 Monate verlängert werden. Die Maßnahme soll die Kommunen von der Aufenthaltserlaubnislast entlasten und sich an die bundesweiten Asylregelungen anpassen. Ministerin Josefine Paul betonte, die Landesregierung erfülle damit ihre Pflicht, die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten. Die SPD kritisierte den Schritt jedoch und warnte, dass eine verlängerte Isolation die psychische Belastung verschärfen und die Integrationsbemühungen behindern könnte. Ausnahmen gelten für besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen. Das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen verlängert den Aufenthalt bestimmter Asylsuchender, um die Kommunen zu entlasten. Die SPD äußerte Bedenken hinsichtlich der möglichen psychologischen Folgen und der Herausforderungen für die Integration. Das Gesetz tritt bis Ende 2030 in Kraft und greift damit eine frühere Regelung auf, die nun präzisiert wurde.