04 May 2026, 02:04

Polizei durchsucht Oldtimer-Handlung in Mettmann wegen Markenpiraterie-Verdachts

Schwarze und weiße Vintage-Autowerbung mit klassischem Design und dem Wort "Fahrzeug" auf dem Papier.

Polizei durchsucht Oldtimer-Handlung in Mettmann wegen Markenpiraterie-Verdachts

Die Polizei hat eine Oldtimer-Handlung in Mettmann durchsucht, nachdem der Verdacht auf Markenrechtsverstöße aufkam. Der 75-jährige Inhaber wird beschuldigt, Replika-Fahrzeuge mit unberechtigter Markenkennzeichnung verkauft zu haben. Die Behörden schritten nach wiederholten Abmahnungen und einem richterlichen Durchsuchungsbefehl ein.

Die Ermittlungen begannen, nachdem ein Stuttgarter Luxusautohersteller den Händler wegen Markenpiraterie angezeigt hatte. Seit 2022 soll der Beschuldigte angeblich Repliken klassischer Fahrzeuge mit geschützten Emblemen und Beschriftungen ohne Genehmigung beworben haben. Trotz mehrfacher zivilrechtlicher Abmahnungen setzte er die Praxis fort, was schließlich zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren führte.

Am 8. August 2025 vollstreckten Beamte der Kriminalpolizei Mettmann einen vom Amtsgericht Wuppertal erlassenen Durchsuchungsbefehl. Unter den hochwertigen Oldtimern vor Ort wurden zwei Fahrzeuge als relevant für den Fall identifiziert. Einige Inserate sollen fälschlicherweise behauptet haben, die Repliken würden die Originaltechnologie des Herstellers nutzen.

Während der Razzia beschlagnahmten die Behörden sämtliche Embleme, Wappen, Beschriftungen sowie Beweisdokumente. Dem Händler wurde untersagt, weitere Repliken mit der Original-Markierung zu verkaufen. Sowohl der Autohersteller als auch die Ermittlungsbehörden betonten, dass solche Maßnahmen dazu dienten, Kunden vor irreführend gekennzeichneten Fälschungen zu schützen.

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Der Fall wird weiterhin untersucht, während die Behörden das Ausmaß der Markenrechtsverletzungen prüfen. Die beschlagnahmten Materialien fließen in die laufenden juristischen Verfahren ein. Der Hersteller setzt seine rechtlichen Schritte zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte fort.

Quelle