Prozess gegen Michael Winterhoff: Urteilsverkündung am 4. März 2023 erwartet
Lara LangProzess gegen Kinderpsychiater Winterhoff endet - Prozess gegen Michael Winterhoff: Urteilsverkündung am 4. März 2023 erwartet
Der bekannte Kinder- und Jugendpsychiater sowie Autor Michael Winterhoff steht wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Verordnung eines starken Beruhigungsmittels an junge Patienten ohne ausreichende medizinische Begründung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch sein Handeln schweren Schaden verursacht zu haben – Winterhoff bestreitet jedoch jede Schuld.
Der Prozess begann vor über einem Jahr und nähert sich nun seinem Abschluss; das Urteil wird für den 4. März 2023 erwartet. Ursprünglich war Winterhoff in 36 Fällen wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, doch 26 davon wurden in separate Verfahren ausgegliedert. Die verbleibenden zehn Fälle bilden die Grundlage für den aktuellen Prozess.
Kern der Vorwürfe ist das Medikament Pipamperon, ein antipsychotisch wirkendes Neuroleptikum. Zwar ist es für die Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen bei Patienten unter 18 Jahren zugelassen, seine Anwendung erfordert jedoch eine strenge Nutzen-Risiko-Abwägung. Die Anklage argumentiert, Winterhoff habe das Mittel routinemäßig verschrieben – ohne ausreichende Begründung und ohne die Eltern umfassend über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären.
Winterhoff weist die Vorwürfe wiederholt zurück. Er betont, stets im besten Interesse seiner Patienten gehandelt zu haben, und bestreitet, das Medikament nach einem standardisierten Schema verordnet zu haben. Trotz seiner Verteidigung fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, da sie ihn als mittelbaren Verursacher der Schäden ansieht.
Wie viele Kinder und Jugendliche genau betroffen sind, geht aus den Prozessakten nicht eindeutig hervor. Der Fall wirft jedoch grundsätzliche Fragen zur Off-Label-Verordnung von Psychopharmaka bei jungen Patienten ohne ausreichende Kontrolle auf.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob Winterhoff strafrechtlich für die Verordnung von Pipamperon ohne hinreichende medizinische Grundlage zur Verantwortung gezogen wird. Bei einer Verurteilung drohen ihm fast vier Jahre Haft. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für künftige Fälle ähnlicher Art haben, in denen es um den Off-Label-Einsatz von Medikamenten geht.






