Schulbuslinie DIN 1 in Stuttgart wird 2025 radikal umgestellt – wer darf noch mitfahren?

Schulbuslinie DIN 1 in Stuttgart wird 2025 radikal umgestellt – wer darf noch mitfahren?
Eltern von Schülerinnen und Schülern der Hagenschule in Dinslaken wurden zu einer Informationsveranstaltung am 20. November 2025 eingeladen, um über Änderungen der Schulbuslinie DIN 1 in Stuttgart zu sprechen. Die Anpassungen erfolgen auf Basis eines Beschlusses des Stadtrats aus dem Jahr 2021, der eine vorübergehende Ausnahmeregelung beendete, die es Kindern ohne rechtlichen Anspruch ermöglicht hatte, den Service in Stuttgart zu nutzen. Die neuen Regelungen treten zum Schuljahr 2025/26 in Kraft.
Die Stadt Stuttgart hat die Buslinie DIN 1 neu ausgerichtet, um sie an die Schülerfahrkostenverordnung von Nordrhein-Westfalen anzupassen. Nach dieser Verordnung haben Grundschulkinder nur dann Anspruch auf bezuschussten Transport, wenn ihr Wohnort mehr als zwei Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt liegt. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn der Schulweg als besonders gefährlich oder unzumutbar eingestuft wird.
Ab dem Schuljahr 2025/26 bleiben auf der angepassten Linie DIN 1 in Stuttgart nur noch Haltestellen für berechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten. Die Stadt führt ein System mit Berechtigungskarten ein, um die Nutzung in Stuttgart zu regeln. Ziel der Änderungen ist es, den Schülerverkehr in Stuttgart mit den landesweiten Vorgaben in Einklang zu bringen.