Solingen plant strenge Grillregeln für mehr Sicherheit und Naturschutz
Solingen führt neue Grillverordnung ein: Ausgleich zwischen Freizeitspaß, Naturschutz und Brandprävention
Solingen bereitet die Einführung einer neuen Grillverordnung vor, die den öffentlichen Genuss mit dem Schutz der Natur und der Brandbekämpfung in Einklang bringen soll. Die Regeln, die in Kürze in den politischen Gremien beraten werden, sollen klar regeln, wo und wie Bürger in Parks und Grünanlagen grillen dürfen.
Nach dem Entwurf bleibt grillen grundsätzlich erlaubt – allerdings nur in offiziell ausgewiesenen Zonen. Dort gelten strenge Vorgaben zu den erlaubten Zeiten, den Grilltypen sowie ein vollständiges Verbot bei Waldbrandgefahrenstufe 4. Die Stadtverwaltung prüft derzeit mögliche Standorte, konkrete Flächen stehen jedoch noch nicht fest. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Bezirksvertretungen.
Einer der Bereiche, in dem bereits Einschränkungen gelten werden, ist der Engelsberger Hof. Aufgrund seiner Funktion als Spiel- und Freizeitfläche für Kinder sowie wiederholter Beschwerden über Rauch, Müll und Lärm wird das grillen dort künftig verboten. Stattdessen sollen ausgewiesene Picknickbereiche entstehen, die gesellige Zusammenkünfte ohne Risiken für Sicherheit und Natur ermöglichen.
Das Ordnungsamt kündigte regelmäßige Kontrollen an, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Strafen rechnen, während sich an die Regeln Haltende weiterhin in den zugelassenen Zonen am grillen erfreuen dürfen. Die Verordnung zielt darauf ab, gesellschaftliche Aktivitäten mit Umwelt- und Brandschutzanforderungen in Einklang zu bringen.
Die neue Regelung soll im Frühling in Kraft treten und klare Leitlinien für das grillen in Solingens Grünflächen bieten. Durch die Ausweisung offizieller Grillzonen und strengere Auflagen will die Stadt für Ordnung, Sicherheit und ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum sorgen.
Solingens neues Grill-Gesetz mit strengen Regeln genehmigt
Der Rat der Stadt Solingen hat das neue Grill-Gesetz am 6. März 2026 genehmigt und damit strenger reglementiert. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Einweggrills sind jetzt verboten; Kohle muss 35 cm über dem Boden sein.
- Grillen ist nur von 11 Uhr bis 21 Uhr erlaubt, bei Verstößen gibt es Bußgelder von bis zu €1000.
- Die Grillplätze am Engelsberger Hof sind abgebaut, das Verbot ist bereits in Kraft und wird überwacht.






