Stadtratswahlen: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung gescheitert
Drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahlen sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden, die von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer Vertreterin der AfD eingereicht worden waren, richteten sich gegen die angewandte Methode zur Sitzverteilung. Die Behörden erklärten die Einsprüche aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.
Die Einsprüche stammten von den Wahlausschussmitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie vom Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Sie hinterfragten das mathematische Verfahren hinter der Sitzzuteilung und forderten eine Überprüfung. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien die Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe anfechten, wenn sie Unregelmäßigkeiten vermuten.
Die Stadtverwaltung prüfte die Vorwürfe, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie rechtlich nicht haltbar seien. Laut den Beamten fanden die von den Einsprechenden angeführten Satzungen in diesem Fall keine Anwendung. Der neu gebildete Wahlprüfungsausschuss wird nun eine erste Bewertung der Einsprüche vornehmen, bevor der gesamte Rat eine endgültige Entscheidung trifft.
Dieses Verfahren beginnt offiziell nach der konstituierenden Sitzung des Rates. Die Erkenntnisse des Ausschusses werden darüber entscheiden, ob die Einsprüche zur Abstimmung an die neu gewählten Vertreter weitergeleitet werden.
Die abgelehnten Einsprüche bedeuten, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Der Wahlprüfungsausschuss wird seine vorläufige Einschätzung dem Rat vorlegen, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Das Ergebnis wird zeigen, ob die Wahlergebnisse unverändert bleiben oder einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden.






