Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Der Fund erfolgte kurz vor dem geplanten Abflug des Mannes nach Agadir in Marokko.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der mit dem Ryanair-Flug FR 2359 reisen wollte. Die Beamten beschlagnahmten die Waffe, nachdem sie festgestellt hatten, dass ihr das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) fehlte. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als verboten.
Der Reisende gab gegenüber den Behörden an, das Gerät einem Freund überreichen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Die Polizei leitete gegen ihn ein Strafverfahren nach Paragraf 52 Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen durfte der Mann seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker bleibt vorerst als Beweisstück in polizeilichem Gewahrsam. Für den Passagier ergaben sich nach dem Vorfall keine weiteren Verzögerungen. Weitere Details zum Fall wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.






