Verfassungsgericht wehrt Polizeigewerkschaft ab – Kontrollgesetz bleibt bestehen

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht wehrt Polizeigewerkschaft ab – Kontrollgesetz bleibt bestehen
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Polizeigewerkschaft gegen ein neues Kontrollgesetz abgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsweg in der Sache endgültig ausgeschöpft. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Gewerkschaft überhaupt befugt war, den Fall vor Gericht zu bringen.
Der Streit begann im Oktober 2025, als die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Verfassungsbeschwerde einreichte. Diese richtete sich gegen ein Landesgesetz, das die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorsieht – dieser sollte eigentlich bereits im März 2025 seine Arbeit aufnehmen. Die Gewerkschaft argumentierte, dass die Befugnis des Beauftragten, Ermittlungen entweder nach oder parallel zu strafrechtlichen Verfahren durchzuführen, problematisch sei.
Mit der Abweisung der Klage kann das Kontrollgesetz nun wie geplant umgesetzt werden. Der Polizeibeauftragte wird voraussichtlich im März 2025 seine Tätigkeit aufnehmen. Der Gewerkschaft bleiben keine weiteren rechtlichen Mittel, um gegen die Entscheidung vorzugehen.

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