Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Gastronomie und Taxibetrieben auf
Ella BeckerZoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Gastronomie und Taxibetrieben auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben bei jüngsten Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster überprüften im Rahmen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. Dabei wurden mehrere Beschäftigte identifiziert, die gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen hatten.
In einem ersten Betrieb stellte sich heraus, dass ein 68-jähriger Angestellter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Bei einer zweiten Kontrolle wurden drei Mitarbeiter in rechtswidrigen Beschäftigungsverhältnissen angetroffen: Einer verfügte über keine Aufenthaltserlaubnis, zwei waren nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet, und ein weiterer erhielt Löhne unter dem Mindestlohn.
Im dritten Unternehmen arbeiteten Beschäftigte ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zwei von ihnen führten zudem keinen gültigen Ausweis mit sich. In einem weiteren Fall verweigerte ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit mit den Zollbeamten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wies später auf das Ausmaß der Verstöße hin. Er betonte, dass die Ergebnisse die Notwendigkeit solcher Kontrollen unterstreichen.
Die Aktion förderte zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit, Lohnunterschreitung und fehlenden Unterlagen zutage. Bei bestätigten Verstößen leiteten die Behörden entsprechende Folgeverfahren ein. Weitere Kontrollen in der Region seien nicht ausgeschlossen.






