Zoll stoppt Schmuggler mit undeklariertem Motor und Elektronik auf der A44
Leon FischerZoll stoppt Schmuggler mit undeklariertem Motor und Elektronik auf der A44
Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 bei Geseke einen Transporter mit undeklarierter Ware beschlagnahmt. Der Fahrer, der aus dem Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war, versuchte, Güter im Wert weit über dem zollfreien Freibetrag zu schmuggeln. Die Behörden haben nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Der Vorfall begann, als Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld einen Kleintransporter mit rumänischem Kennzeichen anhielten. Im Inneren entdeckten sie einen gebrauchten Automotor, zwei neue Handys und eine gebrauchte Smartwatch. Der Fahrer hatte zudem verschiedene Paket- und Postsendungen dabei, von denen einige aus dem Vereinigten Königreich stammten – allerdings fehlten die erforderlichen Zollpapiere.
Eine Rechnung für den Motor wies einen Wert von 4.500 Pfund aus, was deutlich über der zollfreien Grenze von 300 Euro für Waren aus Nicht-EU-Ländern liegt. Bei der Befragung gab der Fahrer zu, etwa 1.150 Euro an Einfuhrumsatzsteuer umgehen zu wollen. Da die Abgaben nicht sofort beglichen werden konnten, beschlagnahmte der Zoll vorläufig den Motor, die Handys und die Smartwatch.
Der Transporter war zuvor von der Fluggastverkehrskontrollstelle am Flughafen Paderborn/Lippstadt überprüft worden. Der Fahrer reiste mit zwei weiteren Männern, doch keiner von ihnen konnte gültige Unterlagen für die Waren vorlegen. Nach EU-Regeln müssen Waren, die den Freigrenzwert überschreiten, bei der Einreise aus Drittländern mündlich deklariert werden.
Die beschlagnahmten Güter verbleiben vorerst in Zollverwahrung, während die Ermittlungen andauern. Dem Fahrer drohen nun mögliche Anklagen wegen Steuerhinterziehung. Bei einer Verurteilung müsste er nicht nur die ausstehenden Abgaben nachzahlen, sondern auch mit zusätzlichen Strafen rechnen.






