25 March 2026, 16:04

Zwei Jahre Haft für Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens – Urteil löst Empörung aus

Eine historische Dokumenten-Illustration, die eine Gerichtsverhandlung mit Porträts, Vorhängen und Text zeigt.

Zwei Jahre Haft für Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens – Urteil löst Empörung aus

Ein 35-jähriger Mann aus Bochum ist wegen des sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens mit Förderbedarf zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht bezeichnete seine Taten als "besonders erniedrigend", entschied jedoch, dass der Angeklagte möglicherweise von einer einvernehmlichen Sexualbeziehung ausgegangen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und stößt auf Kritik, da es deutlich milder ausfällt als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben Jahre Haft.

Der Missbrauch begann, nachdem der Mann das Opfer über einen Online-Chat kontaktiert hatte. Er vereinbarte ein Treffen mit ihr und fuhr sie anschließend in einer dreistündigen Fahrt zu seiner Wohnung. Während dieser Zeit steigerte sich die Gewalt bis hin zu sadomasochistischen Praktiken und körperlichen Misshandlungen.

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Das Gericht stufte den Fall rechtlich nicht als Vergewaltigung ein. Die Richter urteilten, dass das Opfer, das unter Entwicklungsstörungen leidet, dem Geschlechtsverkehr nicht ausdrücklich widersprochen habe. Dennoch räumten sie die Schwere des Missbrauchs ein und wiesen auf die langfristigen Folgen für das Mädchen hin.

Seit den Übergriffen leidet das Opfer unter Panikattacken und kann nicht mehr zur Schule gehen. Die Strafe, die unter der Forderung der Anklage liegt, spiegelt die Einschätzung des Gerichts wider, dass der Täter fälschlicherweise von einer Einwilligung ausging – trotz des Alters und der Schutzbedürftigkeit des Mädchens.

Der Fall wirft erneut Fragen zur deutschen Rechtsprechung bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige auf. Zwar gelten sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren automatisch als Missbrauch, doch bei der Strafzumessung kommt es weiterhin auf die Auslegung von Einwilligung und Nötigung an. Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig und kann angefochten werden, sodass der endgültige Ausgang des Verfahrens ungewiss bleibt.

Quelle