01 May 2026, 06:04

70.000 Euro unerklärt: Zwei Niederländer am Flughafen mit Bargeld-Schmuggel in den Irak gestoppt

Ein großer Raum mit weißen Wänden, ein Flugzeug, das von der Decke hängt, ein Geländer auf der linken Seite, verstreute Gegenstände auf der rechten Seite, Texttafeln im Hintergrund und an der Decke angebrachte Lampen.

70.000 Euro unerklärt: Zwei Niederländer am Flughafen mit Bargeld-Schmuggel in den Irak gestoppt

Zwei niederländische Reisende mit 70.000 Euro Bargeld auf dem Weg in den Irak gestoppt

Im vergangenen Monat wurden zwei arbeitslose Niederländer beim Versuch erwischt, 70.000 Euro in bar unerklärt von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Die Männer hatten das Geld bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht deklariert. Die Behörden leiteten daraufhin verwaltungsrechtliche Verfahren gegen sie ein.

Am 21. April 2025 hielt die Bundespolizei die beiden Männer während einer Sicherheitsüberprüfung auf. Beamte entdeckten 50.000 Euro in einer Umhängetasche des 36-Jährigen sowie 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche des 35-Jährigen. Anschließend wurden die beiden dem Zoll übergeben.

Nach deutschem Recht müssen Reisende, die 10.000 Euro oder mehr in bar in das Land ein- oder ausführen, dies dem Zoll melden. Zwar gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Bargeldmenge, doch die Nichtanmeldung von Beträgen über der Schwelle stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Regelung ist Teil der EU-weiten Maßnahmen zur Überwachung von Bargeldbewegungen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten.

Die Zollbeamten beschlagnahmten die gesamten 70.000 Euro und leiteten ein verwaltungsrechtliches Verfahren wegen nicht deklarierter Gelder ein. Die Meldepflicht dient der Verhinderung illegaler Geldtransfers, darunter Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Straftaten.

Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Bargeld-Deklarationspflicht an deutschen Grenzen. Reisende, die hohe Summen nicht angeben, riskieren die Beschlagnahmung des Geldes sowie rechtliche Konsequenzen. Die Behörden überwachen weiterhin grenzüberschreitende Bargeldströme, um Finanzkriminalität einzudämmen.

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