03 April 2026, 16:05

AfD stellt Befangenheitsantrag gegen Funktionär Tim Schramm wegen Ukraine-Engagement

Deutsches Propagandaplakat für die NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa.

AfD stellt Befangenheitsantrag gegen Funktionär Tim Schramm wegen Ukraine-Engagement

In der AfD ist ein Befangenheitsantrag gegen den Funktionär Tim Schramm eingereicht worden, der in Parteiausschlussverfahren involviert ist. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit. Schramm sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe sich in seiner militärischen Tätigkeit in der Ukraine gegen Russland parteiisch verhalten.

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Der Antrag argumentiert, dass Schrammens Rolle in den Verfahren Zweifel an seiner Neutralität aufkommen lässt. Besonders hervorgehoben wird seine langjährige Freundschaft mit dem AfD-Abgeordneten Sven Tritschler, der ihn als "guten Freund" mit einer besonderen persönlichen Verbindung bezeichnete. Auch Schrammens Position im örtlichen AfD-Verband wird als ein Faktor genannt, der den Befangenheitsantrag stützt.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft den Richter Hartmut Beucker, der ebenfalls AfD-Mitglied ist und Schrammens Aufnahmegespräch führte sowie dessen Mitgliedschaftsempfehlung unterzeichnete. Beuckers Verbindungen zur Partei, darunter seine Rolle in der AfD-Fraktion, werden als mögliche Interessenkonflikte angeführt. Bisher gibt es jedoch keine öffentlichen Belege dafür, dass Beuckers politische Verknüpfungen seine richterlichen Entscheidungen in anderen Fällen beeinflusst hätten.

Schramm wies die Vorwürfe als ideologisch motiviert zurück. Er bestreitet jedes parteiische Verhalten und beharrt darauf, dass der Befangenheitsantrag keine stichhaltige Grundlage habe. Der Antrag selbst behauptet jedoch, die Gründe für Schrammens Ausschluss seien unwiderlegbar und rechtfertigten die Bedenken wegen Befangenheit.

Über den Antrag muss nun entschieden werden, wobei Schrammens militärischer Werdegang und persönliche Verbindungen unter die Lupe genommen werden. Sollte der Antrag stattgegeben werden, wäre er von einer Mitwirkung in den Ausschlussverfahren ausgeschlossen. Nach deutschen Justizregeln müssen Entscheidungen frei von politischem Einfluss bleiben und ausschließlich auf rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten beruhen.

Quelle