Bundesnetzagentur kippt Netzentgelte-Befreiung für Energiespeicher bis 2029

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Bundesnetzagentur kippt Netzentgelte-Befreiung für Energiespeicher bis 2029

Die Bundesnetzagentur hat weitreichende Änderungen bei den Netzentgelten für Betreiber von Energiespeichern angekündigt. Die bisherige vollständige Befreiung, die ursprünglich bis 2045 gelten sollte, wird nun spätestens 2029 auslaufen. Im Rahmen des AgNes-Prozesses wurden zudem flexible Netzanbindungsverträge und deren Auswirkungen auf Batteriespeichersysteme diskutiert.

Der Schritt folgt einer grundlegenden Reform der Netzentgelte im Jahr 2023, durch die der Behörde erweiterte Befugnisse zur Anpassung der Gebühren eingeräumt wurden. Branchenverbände warnen, dass verzögerte Investitionen in den kommenden Jahren zu einem Kapazitätsengpass von mindestens zehn Gigawatt führen könnten.

Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Rahmen vorgeschlagen, um eine gerechte Behandlung zwischen bestehenden und künftigen Speicherprojekten zu gewährleisten. Die Behörde argumentiert, dass die aktuellen Befreiungen neue Anlagen benachteiligten, die sich an den Netzkosten beteiligen müssten. Zudem könne ein vorzeitiges Auslaufen der Befreiung unzulässige rückwirkende Effekte vermeiden.

Vertreter der Branche lehnen eine vorzeitige Streichung der Befreiung entschieden ab. Sie berufen sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes und betonen, dass Investoren sich auf die ursprüngliche Frist bis 2045 verlassen hätten. Projektentwickler ergänzen, dass diese Erwartungen erst dann erschüttert würden, wenn ein konkreter Gesetzesentwurf vorliege.

Die Debatte dreht sich nun um eine zentrale Rechtsfrage: Ob der Vertrauensschutz Speicherbetreiber vor Änderungen der Gebühren schützt. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2026 hierüber entscheiden. Bis dahin bleibt die aktuelle Befreiung bestehen, doch ihre Zukunft nach 2029 ist ungewiss.

Die Behörde betont, dass die Reformen von 2023 Investoren bereits als Warnsignal hätten dienen müssen. Die Änderungen hätten klare Hinweise auf mögliche Anpassungen der Netzentgelte gegeben. Die Speicherbranche hingegen hält daran fest, dass plötzliche politische Kurswechsel geplante Projekte destabilisieren und die Kapazitätslücken weiter verschärfen könnten.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird maßgeblich beeinflussen, wie sich Speicherbetreiber künftig an den Netzkosten beteiligen. Ein Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2026 wird klären, ob die Befreiung vorzeitig endet oder bis 2029 bestehen bleibt. Unterdessen droht der Branche bei anhaltenden Investitionsverzögerungen eine Kapazitätslücke von zehn Gigawatt.

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