Deutschland plant Bußgelder für vorsätzliches Misgendern transgeschlechtlicher Personen
Ella BeckerDeutschland plant Bußgelder für vorsätzliches Misgendern transgeschlechtlicher Personen
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland könnte Bußgelder für das vorsätzliche Misgendern von transgeschlechtlichen Personen einführen. Das Vorhaben zielt darauf ab, das veraltete Transsexuellengesetz von 1981 abzulösen und den rechtlichen Schutz zu modernisieren. Bei einer Verabschiedung könnte das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.
Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, erstmals im Juni 2020 vorgeschlagen, sieht ein Verbot vor, den früheren Namen oder das frühere Geschlecht einer Person preiszugeben. Verstöße könnten mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Allerdings würden nur vorsätzliche oder fahrlässige Falschangaben bestraft – nicht jedoch gutgläubige Fehler.
Ein Präzedenzfall für solche Maßnahmen existiert bereits: 2021 verurteilte das Amtsgericht Recklinghausen einen Nachbarn dazu, die Verwendung des früheren Namens einer transgeschlechtlichen Person zu unterlassen. Das Gericht drohte mit Zwangsgeldern, falls das Verhalten anhielte. Der Rechtswissenschaftler Gerhard Papke wies seitdem darauf hin, dass unter dem neuen Gesetz ähnliche Sanktionen greifen könnten.
Der Gesetzentwurf stuft Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ein. Das bedeutet, dass bei Zuwiderhandlungen Geldbußen und keine strafrechtlichen Konsequenzen verhängt würden.
Das geplante Gesetz würde einen bedeutenden Wandel im Umgang mit den Rechten transgeschlechtlicher Menschen in Deutschland markieren. Wird es bis Ende 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet, könnte es Mitte 2023 in Kraft treten. Bußgelder wären dann nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verwendung der früheren Identität einer Person fällig.
