Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro wegen Betrugs zurückzahlen
Eine Lehrerin aus Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie über vier Jahre lang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen bezogen hatte. Die insgesamt 31.300 Euro an unrechtmäßigen Zahlungen flossen weiter, obwohl sie die kommissarische Schulleiterinnenposition längst aufgegeben hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf wertete den Fall als Betrug durch Unterlassen.
Die Pädagogin hatte monatlich 504 Euro erhalten – eine Zulage, die eigentlich nur Schulleiterinnen zusteht. Obwohl sie die stellvertretende Funktion nicht mehr ausübte, informierte sie die Behörden nicht über die Änderung. Dadurch wurden die Zahlungen über mehr als vier Jahre ohne rechtliche Grundlage fortgesetzt.
Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach sie des Betrugs durch Unterlassen schuldig. Neben der Strafe ordnete das Gericht die Einziehung der zu Unrecht erhaltenen Gelder an. Die Rückforderungssumme beläuft sich auf rund 31.300 Euro.
In ähnlichen Fällen kommt es häufig zu Verzögerungen im Gerichtsverfahren, insbesondere wenn Gutachten eingeholt werden müssen. So können etwa Berufungen in Angelegenheiten rund um Schwerbehindertenausweise aufgrund von Personalmangel bei Fachkräften über ein Jahr dauern. Noch länger ziehen sich die Verfahren hin, wenn Untätigkeitsklagen den Prozess in die Länge ziehen.
Mit dem Urteil steht fest, dass die Lehrerin den vollen Betrag von 31.300 Euro zurückzahlen muss. Die Geldstrafe von 11.200 Euro kommt als zusätzliche Sanktion für die betrügerische Handlung hinzu. Die administrativen Verzögerungen in vergleichbaren Fällen zeigen, wie schwierig es nach wie vor ist, solche Streitfälle zügig zu klären.






