Grundsteuererklärung in NRW: Warum Nachzügler jetzt handeln müssen
Grundbesitzer in Nordrhein-Westfalen werden an die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung erinnert
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete zwar am 31. Januar 2023, doch werden Nachmeldungen weiterhin entgegengenommen. Die lokalen Behörden appellieren weiterhin an die Eigentümer, ihrer Pflicht nachzukommen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Daniel Wieneke, Kämmerer der Stadt Solingen, hat alle Grundbesitzer aufgefordert, ihre Erklärungen einzureichen. Die Formulare sind entscheidend für die Berechnung der neuen Bewertungsmaßstäbe, die von Städten und Gemeinden herangezogen werden. Die aktualisierten Grundsteuerwerte treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft – ab diesem Datum gelten dann auch die Zahlungen nach dem neuen System.
Seit Ende Februar verschicken die Finanzämter Mahnungen an diejenigen, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben. Eigentümer, die ihre Unterlagen bereits eingereicht haben, aber dennoch eine Erinnerung erhalten haben, können sich zur Klärung an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Unter https://www.grundsteuer.nrw.de steht eine Online-Hilfe für die Abgabe über das ELSTER-Steuerportal bereit.
Sollte eine Erklärung weiterhin ausstehen, werden die Finanzämter die Bemessungsgrundlage selbst schätzen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer finanzieren wichtige kommunale Leistungen wie Schulen, Schwimmbäder und Theater.
Das neue Grundsteuersystem startet am 1. Januar 2025. Auch verspätete Abgaben sind noch möglich, doch droht bei vollständiger Nichtabgabe eine Schätzung durch das Finanzamt. Eigentümern wird geraten, zeitnah zu handeln, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
