Lehrerin kassiert 16 Jahre Krankengeld – und betreibt heimlich Praxis
Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel in Nordrhein-Westfalen bezieht seit über 16 Jahren bezahlten Krankengeldbezug, während sie gleichzeitig eine Praxis für Alternativmedizin betreibt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und mögliche Pflichtverletzungen im Amt.
Die Pädagogin, die zuletzt 2009 regelmäßig unterrichtete, reichte über Jahre ärztliche Atteste ein, in denen psychische Erkrankungen bescheinigt wurden. Dennoch erhielt sie weiterhin ihr volles Gehalt vom Land – ohne dass eine amtliche medizinische Untersuchung stattfand. Parallel dazu arbeitete sie als Heilpraktikerin.
Bei einer Durchsuchung ihres Wohnhauses in Duisburg beschlagnahmten die Behörden Dokumente und digitale Speichermedien. Der Fokus der Ermittlungen liegt auf dem Zeitraum von 2021 bis 2025, da frühere Jahre möglicherweise bereits verjährt sind. Zudem prüfen die Staatsanwälte, ob ein Mitarbeiter des Bezirksregierungs Düsseldorf seine Pflichten vernachlässigt hat, indem er die langjährige Abwesenheit der Lehrerin nicht genauer hinterfragte.
Der Fall hat Nordrhein-Westfalen veranlasst, schärfere Kontrollen bei langfristigen oder wiederkehrenden Krankschreibungen anzukündigen. Nach geltendem Recht sind Nebentätigkeiten während des Krankengeldbezugs zwar erlaubt, sofern sie die Genesung nicht beeinträchtigen. Doch die finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten der Lehrerin werden weiterhin überprüft.
Die Ermittlungen laufen noch, um zu klären, ob die Pädagogin durch den Bezug von Staatsgeldern bei gleichzeitiger privater Tätigkeit Betrug begangen hat. Bei einer Verurteilung drohen ihr und dem beteiligten Beamten rechtliche Konsequenzen. Derweil verschärft das Land seine Verfahren, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern.






