01 May 2026, 04:05

NRW will Bundeswasserrecht für schwimmende Solarkraftwerke reformieren

Luftaufnahme einer Solar-Farm mit Solarpanelen, Bäumen, Gras, Pflanzen, Wasser und einem Zug auf einer Bahnstrecke.

NRW will Bundeswasserrecht für schwimmende Solarkraftwerke reformieren

Nordrhein-Westfalen treibt Änderungen am Bundeswasserrecht voran, um schwimmende Solarkraftwerke zu fördern

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Das Land setzt sich für eine Reform von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ein und kritisiert die aktuellen Vorschriften als zu restriktiv. Nach Ansicht der Landesregierung könnten angepasste Regelungen den Weg für Großprojekte etwa am Niederrhein ebnen.

In ihrem Vorschlag fordert die Landesregierung flexiblere Bestimmungen, darunter erweiterte Grenzwerte und Einzelfall-Ausnahmen. Die bestehenden Regeln sehen pauschale Obergrenzen für die Flächenabdeckung und zwingende Abstandsflächen vor – Maßnahmen, die laut Antrag nicht immer ökologisch sinnvoll seien.

Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) betont das Potenzial schwimmender Photovoltaik (PV) in der Region. Nordrhein-Westfalen betreibt bereits sechs solche Anlagen, darunter das mit 5,6 Megawatt leistungsstärkste Projekt in Bislich.

Der Bundesrat könnte noch vor der Sommerpause über den Vorstoß abstimmen. Bei einer Zustimmung würden die Änderungen die Umsetzung künftiger Projekte erleichtern. Parallel hat das Land im Mai die Förderung für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgelegt.

Hintergrund der Initiative ist auch die gestiegene Marktprämie für Solarstrom, die im Oktober 2025 bei fast sieben Cent pro Kilowattstunde lag – der dritthöchste Wert in diesem Jahr.

Ziel der geplanten Novelle ist es, Hürden für schwimmende Solarprojekte in ganz Deutschland abzubauen. Bei einer Verabschiedung könnten künftig mehr Vorhaben unter maßgeschneiderten Bedingungen realisiert werden. Die Landesförderung und die bestehenden Anlagen deuten auf einen wachsenden Schwung für diese Form der erneuerbaren Energien hin.

Quelle