Obdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Elias LehmannObdachloser mit verbotenen Waffen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm verbotene Waffen entdeckt hatte. Gegen den deutschen Staatsbürger lagen bereits zwei separate Haftbefehle wegen früherer Straftaten vor.
Bundespolizisten kontrollierten den Mann im Rahmen einer Routineüberprüfung am Bahnhof. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden sie ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Waffen, deren Besitz und Führung ihm gerichtlich untersagt waren. Die Beamten beschlagnahmten die Gegenstände und nahmen ihn in Gewahrsam.
Gegen den Festgenommenen bestanden zwei offene Haftbefehle: Der erste ergab sich aus einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der zweite bezog sich auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür er eine achtmonatige Haftstrafe erhalten hatte.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde der Mann einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz.
Die Festnahme erfolgte nach dem Auffinden der verbotenen Gegenstände sowie aufgrund der bestehenden Haftbefehle. Der Mann muss zunächst die Strafen für seine früheren Verurteilungen verbüßen und sieht sich zudem neuen juristischen Verfahren gegenüber. Die Polizei bestätigte, dass der Fall an die zuständigen Behörden übergeben wurde.






