Rechtsstreit um Der König der Löwen: Komponist verklagt Komiker wegen falscher Übersetzung
Ella BeckerRechtsstreit um Der König der Löwen: Komponist verklagt Komiker wegen falscher Übersetzung
Ein Rechtsstreit hat sich zwischen dem Komponisten Lebohang Morake und dem Komiker Learnmore Jonasi über die Übersetzung des ikonischen Gesangs aus Der König der Löwen entzündet. Morake, der unter seinem Künstlernamen Lebo M bekannt ist, verklagt Jonasi, weil dieser angeblich die Texte von Der Kreis des Lebens in seinen Stand-up-Auftritten falsch wiedergegeben haben soll. Die Klage wirft Jonasi vor, durch seine Äußerungen erheblichen finanziellen Schaden verursacht und die kulturelle Bedeutung des Gesangs untergraben zu haben.
Morake, der Schöpfer der Zulu- und Xhosa-Texte des Liedes, betont, dass die offizielle Disney-Übersetzung – "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König" – eine tiefe Bedeutung trägt. Seine Anwälte werfen Jonasi vor, die Worte absichtlich falsch übersetzt zu haben, und zwar als "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott", eine Version, die Jonasi in seinen Comedy-Shows verwendet. Morakes Rechtsteam behauptet, diese Fehldeutung habe zu Schäden in Höhe von über 20 Millionen Dollar geführt, zusätzlich werden 7 Millionen Dollar als Strafschadensersatz gefordert.
Jonasi, der sich derzeit auf einer USA-Tournee befindet, hat Der König der Löwen in seinen Auftritten offen kritisiert und die Darstellung Afrikas im Film infrage gestellt. Trotz der Kontroverse bezeichnet er sich selbst als "großen Fan" von Morakes Werk. Er schlug sogar eine Zusammenarbeit für ein Video vor, um die wahre Bedeutung des Gesangs zu erkunden.
Morake, der als Lebo M auftritt, pflegt seit Langem eine enge Beziehung zu Disney und erhält Tantiemen für die Nutzung des Liedes. Jonasi hingegen hat sich als Komiker einen Namen gemacht, gewann Preise und erhielt auf America's Got Talent den Goldenen Buzzer.
Der Ausgang des Verfahrens hängt davon ab, ob Jonasis Übersetzung dem Ruf und dem Wert des Gesangs geschadet hat. Während Morake finanzielle Wiedergutmachung fordert, tritt Jonasi weiterhin in den USA auf. Der Fall könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie kulturelle Werke in der öffentlichen Diskussion interpretiert werden dürfen.






