Routinekontrolle am Recklinghäuser Hauptbahnhof bringt Waffenfund und Haftbefehl ans Licht
Elias LehmannRoutinekontrolle am Recklinghäuser Hauptbahnhof bringt Waffenfund und Haftbefehl ans Licht
Eine routinemäßige Personenkontrolle am Hauptbahnhof Recklinghausen führte zur Festnahme eines 33-jährigen Mannes aus Gladbeck. Bundespolizisten stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag – und er zudem eine verbotene Waffe bei sich trug.
Der Vorfall begann, als Beamte den Mann zu einer standardmäßigen Identitätsprüfung anhielten. Bei der Durchsuchung entdeckten sie ein verbotenes Butterflymesser in seinem Besitz. Die Waffe wurde sofort beschlagnahmt, und der Mann wurde zur Bundespolizeidienststelle gebracht.
Gegen den Festgenommenen lag bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vor. Er hatte sich nicht gestellt, um eine im Juni 2023 verhängte 18-monatige Haftstrafe anzutreten. Seine Vorstrafen umfassen eine Reihe von Delikten: Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Einbruch und Verstöße gegen die Pflichtversicherungsgesetze.
Nach seiner Festnahme wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen wegen des illegalen Waffenbesitzes eingeleitet, ein Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz. Später wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine Strafe anzutreten.
Dem Mann droht nun die Haftstrafe für seine früheren Verurteilungen. Zudem muss er sich wegen des neu entdeckten Waffenvergehens verantworten. Seine Festnahme erfolgte im Rahmen einer einfachen Personenkontrolle, bei der sowohl der Haftbefehl als auch die verbotene Waffe aufgedeckt wurden.






