Solingen setzt Abwassergebührenbescheide nach Gerichtsurteil aus
Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) haben die Versendung von Abwassergebührenbescheiden vorläufig ausgesetzt. Dies folgt auf ein aktuelles Gerichtsurteil, das die rechtliche Grundlage für die Gebührenberechnung infrage stellt. Das Oberverwaltungsgericht entschied am 17. Mai 2022, wie Abschreibungen und Zinsen in die Abwassergebühren einfließen dürfen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob Abschreibungs- und Zinskosten in die Abwassergebühren eingerechnet werden dürfen. Doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet: Die Stadt Oer-Erkenschwick hat Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, sodass die endgültige Klärung noch aussteht.
Als Reaktion darauf hat die TBS die Aussetzung der Gebührenbescheide beschlossen, um mögliche Fehler zu vermeiden. Sobald die Rechtslage geklärt ist, wird der korrekte Gebührensatz neu berechnet. Betroffene Bescheide werden automatisch angepasst – Bürger müssen keinen Widerspruch einlegen.
Ab Ende Juli plant die TBS, vorläufige Gebührenbescheide nach dem aktuellen Gebührenmaßstab zu versenden. Für das kommende Jahr werden die Abgaben dann streng nach der geltenden Rechtsgrundlage berechnet.
Die vorübergehende Aussetzung der Bescheide soll sicherstellen, dass die Abrechnungen korrekt erfolgen, während das Gerichtsverfahren läuft. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, passt die TBS alle relevanten Gebühren an. Die Bürger erhalten aktualisierte Bescheide, ohne selbst tätig werden zu müssen.
