Solinger Bürgermeisterstellvertreter bleibt trotz Berufung im Amt – Oberverwaltungsgericht entscheidet
Lara LangSolinger Bürgermeisterstellvertreter bleibt trotz Berufung im Amt – Oberverwaltungsgericht entscheidet
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein aktuelles Gerichtsurteil eingelegt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Solinger Bürgermeisterstellvertreter Jan Welzel, dessen vorläufige Amtsenthebung zuvor aufgehoben worden war. Die Berufung wird nun vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Suspendierung Welzels für unrechtmäßig erklärt und ihm damit die weitere Amtsausübung ermöglicht. Die Kommunalverwaltung hat diese Entscheidung nun angefochten und Berufung eingelegt. Der Rechtszug selbst hat jedoch keine aufschiebende Wirkung – Welzel bleibt während des Verfahrens weiterhin im Amt.
Das Oberverwaltungsgericht wird den Fall prüfen und entscheiden, ob das ursprüngliche Urteil Bestand hat. Bis dahin übt Welzel seine Tätigkeit als Bürgermeisterstellvertreter von Solingen weiter aus.
Das Berufungsverfahren wird über die Zukunft von Welzels Position entscheiden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt er vorerst ohne Unterbrechung im Amt. Ein abschließendes Urteil steht noch aus.






