Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Start gestoppt – Streit um Genehmigung
Leon FischerTelemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Start gestoppt – Streit um Genehmigung
Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Neueröffnung blockiert
Kurz vor der geplanten Neueröffnung hat eine Apotheke in Winterberg die Genehmigung für die Installation einer Telemedizin-Station verweigert bekommen. Die zuständige Apothekerkammer der Region stoppte das Vorhaben mit Verweis auf rechtliche Bedenken bei der Patientenüberweisung. Die Entscheidung sorgt bei dem Apothekeninhaber und dem Telemedizin-Anbieter für Unverständnis – sie stellen die Fairness des Beschlusses infrage.
Jürgen Schäfer, Inhaber der Franziskus-Apotheke, wollte am 18. Dezember eine Medivise-Telemedizin-Kabine aufstellen. Die 60.000 Euro teure Einheit sollte Patienten Fernarztkonsultationen ermöglichen – ein Service, der nach deutschem Recht ausdrücklich erlaubt ist (§ 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs). Doch die regionale Apothekerkammer untersagte die Installation mit der Begründung, eine Arztkabine innerhalb einer Apotheke könnte gegen die Überweisungsregeln verstoßen.
Als Alternative schlug die Kammer vor, die Station außerhalb der Apotheke zu platzieren – ein Vorschlag, den Schäfer als undurchführbar zurückwies. Unterdessen betonte Tobias Leipold, Mitgründer von Medivise, dass es keine rechtlichen Hürden für den Einsatz ihres Telemedizin-Systems in Apotheken gebe. Er verwies darauf, dass ähnliche Kabinen bereits an anderen Standorten – etwa in Nordrhein-Westfalen – ohne regulatorische Probleme genutzt würden.
Der Streit eskaliert zu einem Zeitpunkt, an dem Schäfer die Geschäftsführung der Apotheke Anfang 2025 an seine angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath übergeben will. Gleichzeitig harren die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und der Bundesapothekerkammer über einheitliche Telemedizin-Richtlinien noch einer Lösung.
Das Verbot verzögert nicht nur die Telemedizin-Pläne der Apotheke, sondern wirft auch Fragen nach einer uneinheitlichen Umsetzung der Vorschriften auf. Zwar ist der Betrieb solcher Kabinen bundesrechtlich gestattet, doch lokale Aufsichtsbehörden blockieren die Nutzung. Wie es weitergeht, könnte von künftigen Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekervertretern abhängen.






