Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht lehnt Eilantrag gegen Windpark bei Meschede ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Der Verein hatte argumentiert, das Projekt berge erhebliche Sicherheitsrisiken für seine Piloten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Bedenken wegen Turbulenzen durch den geplanten Windpark, der südwestlich von Meschede in einer ausgewiesenen Windenergiezone entstehen soll. Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, behauptete, die Anlagen würden den Flugbetrieb stören und die Piloten gefährden. Sein Fluggelände gehört zu den frequentiertesten seiner Art in der Region.
Das Gericht fand keine Hinweise darauf, dass die Windräder bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Turbulenzen erzeugen würden. Es verwies darauf, dass Flüge ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h eingestellt werden – unabhängig vom Windpark. Bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h könnten die Operationen laut Urteil ohne nennenswerte Beeinträchtigungen fortgesetzt werden.
Die Richter bestätigten zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Technische Details wie die Anzahl der Windräder oder deren Spezifikationen wurden in den Verfahrensakten nicht öffentlich gemacht.
Die Ablehnung des Eilantrags ebnet den Weg für den Bau des Windparks. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass sich der Verein an die neuen Bedingungen anpassen muss, wobei die bestehenden Sicherheitsvorschriften bei starkem Wind unverändert bleiben. Das Urteil berührt nicht die Ausweisung des Gebiets für Windenergie im regionalen Entwicklungsplan.






