Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor
Leon FischerOVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor
Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung wird im März 2023 fortgesetzt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die der AfD nahestehende Stiftung für das Jahr 2021 staatliche Mittel erhalten sollte. Eine mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen findet am 10. März 2023 statt. Die Stiftung hatte ursprünglich Klage auf Förderung für die Jahre 2018 bis 2021 eingereicht. Die aktuellen Verhandlungen konzentrieren sich nun jedoch ausschließlich auf das Jahr 2021. Dies folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023, das frühere Förderpraktiken für verfassungswidrig erklärte. Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird den Fall prüfen und nach der Verhandlung sein Urteil fällen. Seit der ursprünglichen Klage wurde 2024 ein neues Gesetz verabschiedet – das Stiftungsfinanzierungsgesetz. Dieses findet jedoch auf den Förderstreit für 2021 keine Anwendung. Die Regeln zur Finanzierung parteinaher Stiftungen haben sich seit Beginn des Verfahrens geändert. Dennoch wird sich das Gericht ausschließlich mit der Förderwürdigkeit der Stiftung für das Jahr 2021 nach den damaligen Vorschriften befassen. Das anstehende Urteil wird entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung öffentliche Gelder für 2021 erhält. Die Entscheidung gilt nur für dieses Jahr, da spätere Förderungen durch das Gesetz von 2024 geregelt werden. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden juristischen Debatten über die staatliche Unterstützung politischer Stiftungen.






